Rechtsanwältin Tanja Rößiger
Rechtsanwalt Markus Zorn
Hatten Sie einen Verkehrsunfall?
Gerne beraten und vertreten wir Sie in diesem Fall. Dabei kümmern wir uns um die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen, Gewährleistungsanspüchen, die Geltendmachung von Nutzungsausfällen, Verdienstausfällen und Schadensersatzansprüchen. Gerne sind wir Ihnen auch bei der Unfallregulierung mit Ihrer Versicherung behilflich.
Ohne anwaltliche Vertretung werden zumeist bereits am Unfallort fehlerhafte Entscheidungen getroffen. Dies zieht sich weiter bei der Auswahlfrage der Werkstatt oder des Gutachters bis hin zum Entschluss über einen Mietwagen oder die Bezifferung der Höhe eines Schmerzensgeldes. Vermeiden Sie diese Fehler im Vorfeld in dem Sie sich fachkompetent von uns beraten lassen.
Ärger mit den Behörden?
Darüber hinaus unterstützen wir Sie in Führerscheinangelegenheiten. Davon umfasst ist die Beratung und Vertretung in Sachen Führerscheinentzug, deren Neubeantragung im Zusammenhang mit der Frage der Fahreignung und Veranlassung einer MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung).
Haben Sie eine Straftat im Straßenverkehr begangen oder wird Ihnen eine solche vorgeworfen?
Auch hier stehen wir Ihnen zu Seite und befassen uns mit dem Vorwurf des unerlaubten Entfernes vom Unfallort, der Gefährdung des Straßenverkehrs, der Trunkenheit oder des Drogenrausches im Straßenverkehr, des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, der Nötigung, der fahrlässigen Körperverletzung, der fahrlässigen Tötung oder der unterlassenen Hilfeleistung.
Wir sorgen dabei für Sie, dass rechtswidrige Maßnahmen revidiert und alle entlastenden Umstände berücksichtigt werden.
Die Tücken des Autokaufs/ -verkaufs
Zuletzt sind wir Anlaufstelle für alle Fragen und Sorgen die sich bei Ihnen anlässlich eines Autokaufs oder -verkaufs ergeben haben. Wir sorgen für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche sowohl aus dem Kaufvertrag selbst als auch von Gewährleistungsrechten.