Rechtsanwalt Markus Zorn
RA Markus Zorn ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Seine Tätigkeit umfasst die Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie Betriebs- und Personalräten.
Dies gerichtlich und außergerichtlich im Rahmen von Klage-, Beschluss- oder Einigungsstellenverfahren. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr RA Zorn Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht an der Fachhochschule Ludwigshafen. Er berät und vertritt darüber hinaus in Fragen des Schutzes des geistigen Eigentums (Marken- und Urheberrecht). Zum Mandantenkreis zählen Musiker, Autoren und Fotografen aber auch Privatmandanten.