Anwälte in der Metropolregion Rhein-Neckar

Die heute bestehende Kanzlei wurde im Jahr 1998 gegründet und vergrößert sich seither ständig.

Zu unseren Mandaten zählen Unternehmen der Wohnungswirtschaft, der Banking- und Finanzdienstleistungs-, Informations- und Kommunikations-, Werbe-, Event- und Managementbranche, Künstler, Privatpersonen und Vereinigungen im Sinne des Art. 9 III Grundgesetz.

Wir beraten bei Vertragsgestaltung und bei Verhandlungen und vertreten Sie bei der
Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht.

Sprechen Sie uns an. Vor jeder Entscheidung steht die Information!

Ist Ihr Ansprechpartner insbesondere in erbrechtlichen sowie in miet- und immobilienrechtlichen Angelegenheiten.

Er ist Mitglied der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken und Mitglied des Deutschen Anwaltsvereins.
Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist er Lehrbeauftragter der Fachhochschule Ludwigshafen, Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Miet- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltsverein, Mitglied im Deutschen Mietgerichtstag Berlin, Mitglied im Förderkreis Miet- und Immobilienrecht Frankfurt und besitzt Mitgliedschaften und Funktionen in Gesellschaften sowie in gemeinnützigen Vereinen.

ist Ihre Ansprechpartnerin insbesondere in familienrechtlichen, mietrechtlichen, wohnungseigentumsrechtlichen und verkehrsrechtlichen Angelegenheiten. Ihre Tätigkeit umfasst die Beratung und Vertretung in den zuvor genannten Rechtsgebieten.

In ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin versteht sie sich dabei als partnerschaftliche Beraterin, wenn es darum geht, klar definierte Ziele in einer rechtlichen Angelegenheit zu erreichen. Sie setzt Ihr Recht konsequent durch, ob nun außergerichtlich oder vor Gericht. In ihrer Arbeitsweise zeichnet sie sich besonders durch ihre genaue Arbeitsweise, ehrliche, freundliche Beratung und Durchsetzungsstärke aus.

Sie ist Mitglied der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken und des Deutschen Anwaltsvereins.

Herr Zorn ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Seine Tätigkeit umfasst die Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie Betriebs- und Personalräten.

Dies gerichtlich und außergerichtlich im Rahmen von Klage-, Beschluss- oder Einigungsstellenverfahren. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr RA Zorn Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht an der Fachhochschule Ludwigshafen.
Er berät und vertritt darüber hinaus in Fragen des Schutzes des geistigen Eigentums (Marken- und Urheberrecht). Zum Mandantenkreis zählen Musiker, Autoren und Fotografen aber auch Privatmandanten.

„Wer Recht erkennen will, muss zuvor in
richtiger Weise gezweifelt haben.“

Zitat:  Aristoteles