Rechtsanwalt Martin Wegner
Das Erbrecht beinhaltet gesetzliche Regelungen für die Pflichten und Rechte eines Verstorbenen und dessen gesetzlichen oder testamentarischen Erben. Dabei bietet das Gesetz dem Erblasser vielfältige Möglichkeiten für die Gestaltung des Nachlasses.
Das Erbrecht umfasst die Testamentsgestaltung, Fragen zum Erbschein oder zur Erbausschlagung, das Entwerfen von Erbverträgen, die Überprüfung der Wirksamkeit von Testamenten und sämtliche Fragen der Nachlassregelung, sowie der Erbauseinandersetzung.
Die Gestaltung von ausgewogenen und wirtschaftlich sinnvollen Testamenten stellt dabei einen Schwerpunkt meiner Tätigkeit dar. Im persönlichen Gespräch mit Ihnen ermittle ich Ihren „letzten Willen“ und die darauf zielenden persönlichen und wirtschaftlichen Interessen. Dabei beschränkt sich die Frage der Nachlassregelung nicht nur auf den privaten Bereich, sondern erstreckt sich vielmehr auch auf die Frage der Unternehmensnachfolge.
Darüber hinaus berate ich Sie gerne in Sachen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, denn nicht nur die Nachlassregelung für den Todesfall ist eine notwendige Regelung zu Lebzeiten, sondern auch die Absicherung für den Krankheitsfall.