Rechtsanwalt Markus Zorn
Im Bereich des Schutzes des geistigen Eigentums vertrete ich Sie auch im Urheber- und Markenrecht.
Das Urheberrecht regelt die rechtlichen Beziehungen der Werkschaffenden (z.B. Maler, Musiker, Fotografen, Bildhauer etc.) zu ihrem Werk und wie das geistige Eigentum verwertet werden kann. Die Tätigkeit im Urheberrecht umfasst die Rechtsverfolgung bei unberechtigter Werknutzung sowie die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen. Private Mandanten werden in großem Umfang im Bereich des „filesharings“ vertreten, d.h. im Rahmen des Vorwurfs von Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke (hauptsächlich Musik, Filme, Videospiele) in sog. „Tauschbörsen“ über das Internet.
Das Markenrecht regelt den Schutz der Nutzung des Unternehmenskennzeichens. Dies kann in Form der eingetragenen Marke der Fall sein. Aber auch die „einfache“ Geschäftsbezeichnung ist im Rechtsverkehr geschützt. Die Vertretung im Markenrecht umfasst die Beratung und Vertretung bei Markenanmeldungen und die Vertretung im Rahmen von markenrechtliche Widerspruchsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Darüber hinaus vertrete ich Sie auch vor den Zivilgerichten und außergerichtlich bei markenrechtlichen Abmahnungen.