Rechtsanwalt | Fachanwalt für Arbeitsrecht Markus Zorn
Das Arbeitsrecht ist das Recht der abhängig Beschäftigten. Der Gesetzgeber hat das Arbeitsrecht als Arbeitnehmerschutzrecht ausgestaltet. Über die gesetzlichen Regelungen hinaus wird das Arbeitsrecht von der Rechtsprechung, den Gewerkschaften sowie den Arbeitgeberverbänden bestimmt und fortgestaltet. Wie kaum ein anderes Rechtsgebiet unterliegt das Arbeitsrecht besonderem politischen Einfluss und ist damit einem stetigen Wandel unterzogen. Die Tätigkeit im Arbeitsrecht umfasst das Führen von Kündigungsschutzverfahren, das Verhandeln von Aufhebungsverträgen, das Prüfen und Verfassen von Abmahnungen oder die Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen sowie die Beratung und Vertretung von Betriebs- und Personalräten bzw. Betriebsrats- oder Personalratsgremien im Rahmen des Mitbestimmungsrechts.
Da das Arbeitsrecht sehr vielfältig und dadurch teilweise nur schwer einzuschätzen ist, berate und vertrete ich Sie gerne in allen arbeitsrechtlichen Problemfällen.